Stadtdirektorin: „Weniger Lärm und Feinstaub – besserer Schutz für Einsatzkräfte“
Zum Jahreswechsel 2023/24 wird es in Köln erstmals einen großflächigen Bereich in der linksrheinischen Innenstadt geben, in dem nicht geböllert werden darf. Zwischen Rhein und Ringen (einschließlich) dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung wie beispielsweise Silvesterknaller und Böller abgefeuert werden. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der Verordnung nicht betroffen. Wer trotz des Verbotes Böller abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Stadtdirektorin Andrea Blome unterstreicht:
„Mit der Ausweisung dieser großflächigen Böllerverbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgern, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm, aber auch die in der dicht bebauten Innenstadt besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester beklagten. Zudem wollen wir durch die neue Regelung Polizisten, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen, die in der vergangenen Silvesternacht in anderen Großstädten mit Böllern beworfen und dadurch verletzt wurden.“ Ein willkommener Nebeneffekt, so Blome, werde sein, dass der Müll reduziert werde.
Mit der großflächigen Böllerverbotszone setzt die Stadt Köln einen Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe und Internationales um. Neben der neuen Verbotszone gilt – wie bereits seit mehreren Jahren – rund um den Kölner Dom ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Stadtweit darf in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen kein Feuerwerk (aller Art) abgebrannt werden. Silvester sicher feiern – Übersichtskarte.
Foto © Uwe Weiser